Blaulicht und Martinhorn

Stellen Sie sich vor:

Sie wohnen beim Feuerwehrgerätehaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 03:00 Uhr fährt mit tatütata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.

Sie werden wach! Was denken Sie?

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall schnellstmöglich an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."

9 Minuten nach der Alarmierung müssen die ersten 9 Einsatzkräfte bei Ihnen sein und nach maximal 5 weiteren Minuten noch einmal 6 Einsatzkräfte - so verlangt es die Sächsische Feuerwehrverordnung.

Wir hoffen, dass Sie das nächste Mal Verständnis haben, wenn ein Fahrzeug auch Nachts mit Martinhorn durch die Straßen fährt und Sie aus dem Schlaf gerissen werden. Bitte denken Sie immer auch daran: Sie können sich wieder im Bett rumdrehen und weiter schlafen. Falls Sie einmal Nachts Hilfe von der Feuerwehr brauchen wird es Ihnen egal sein, ob ein anderer aus dem Schlaf gerissen wird. Sie werden für jede Sekunde die die Feuerwehr früher eintrifft, dankbar sein.

Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute