Feld-, Wald- und Wiesenbrände

Bereits am Osterwochenende wurde für den Bereich Markneukirchen die Waldbrandgefahrenstufe 3 durch den Deutschen Wetterdienst festgelegt. Dies bedeutet eine mittlere Gefahr. Seit 2013 werden die neuen Waldbrandwarnstufen (Stufe 1 bis 5) verwendet. Der aktuell gültige Waldbrandgefahrenindex kann jederzeit online auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de/waldbrand) eingesehen werden. Ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 kann die Forstbehörde den Wald sperren. In der Regel macht sie davon keinen Gebrauch, da jeder Besucher ein möglicher Brandmelder sein kann.

Offenes Feuer ist, ohne Genehmigung durch die Forstbehörden, ganzjährig in sächsischen Wäldern verboten. Darunter fällt nicht nur Lagerfeuer, sondern ebenfalls z. B. rauchen und grillen. Offene Feuer am Wald, mit einem Abstand von unter 100 Metern, sind ohne Genehmigung nicht erlaubt.

Waldwege dürfen mit Motorfahrzeugen ganzjährig nicht befahren werden. Zufahrtswege zu Waldgebieten und Feldern sind generell nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Niemals in Wiesen oder Feldern parken. Für Ausflüge im Wald sind gekennzeichnete Parkplätze zu nutzen. Auch bei Fahrten mit dem Auto oder sonstigen Verkehrsmitteln durch Waldgebiete dürfen keine glühenden oder glimmenden Zigarettenreste aus dem Fenster geworfen werden.

Eine weitere Gefahr sind Feld- und Wiesenbrände. Gerade in der trockenen Jahreszeit und kurz vor der Abernte reicht ein kleiner Funke bzw. heiße Teile der Abgasanlage bereits aus, um ein Feuer zu entfachen. Gefährlich wird es dort, wo Felder oder Wiesen direkt bis an den Wald oder bebaute Gebiete angrenzen.

In den vergangenen Jahren mussten wir mehrfach zu Entstehungsbränden ausrücken, die durch das Abbrennen von Unkraut mit Gasbrennern verursacht wurden. Nicht komplett abgelöschte Grillkohle sowie Funkenflug waren ebenfalls Auslöser für Feuerwehreinsätze.