Ausbildung

Das Einzugsgebiet am Ausbildungsstandort Markneukirchen umfasst den Inspektionsbereich Klingenthal sowie Teile des Inspektionsbereich Oelsnitz mit Schwerpunkt der Städte Adorf und Bad Elster.

Folgende Lehrgänge können wir mit eigenen Ausbilder sicherstellen:

Truppmann - Teil 1 (Grundausbildung)
Dauer: min. 70 Stunden
Voraussetzungen:

  • Feuerwehrdiensttauglichkeit
Ausbilder:
  • Peter Geipel
Erläuterung:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.

Truppmann - Teil 2 (Standortausbildung)
Dauer: min. 80 Stunden
Voraussetzungen:
  • Truppmann - Teil 1

Erläuterung:
Ziel der Ausbildung ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.

Sprechfunker
Dauer: min. 16 Stunden
Voraussetzungen:
  • Truppmann - Teil 1
Ausbilder:
  • Stephan Beutner
Erläuterung:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

Atemschutzgeräteträger
Dauer: min. 25 Stunden
Voraussetzungen:
  • Truppmann - Teil 1
  • Sprechfunker
Ausbilder:
  • Horst Voigt
Erläuterung:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

Maschinisten
Dauer: min. 35 Stunden
Voraussetzungen:
  • Truppmann - Teil 2
  • Sprechfunker
  • erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse
Ausbilder:
  • Stefan Neumann
Erläuterung:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführter Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

Motorkettensägenführer
Dauer: min. 25 Stunden
Voraussetzungen:
  • Truppmann - Teil 2
Ausbilder:
  • Andreas Konetzke
Erläuterung:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Motorkettensägen sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die zur Beseitigung von Unwetterschäden (z. B. Baum über Straße) notwendig sind.

Truppführer
Dauer: min. 35 Stunden
Voraussetzungen:
  • Truppmann - Teil 2
Ausbilder:
  • Peter Geipel
Erläuterung:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Einheiten der Feuerwehr.

interner Bereich

Dieser Bereich steht ausschließlich unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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