Technische Hilfeleistung / Hilfeleistung

Hierbei handelt es sich um Einsätze, die derzeit das wohl umfangreichste Aufgabengebiet der Feuerwehr darstellt. In diese Alarmierungsart fallen alle Einsätze, die sich nicht vorrangig auf die Verwendung von Löschmittel bzw. die notfallmedizinische Hilfe beschränken.

Den Begriff technische Hilfeleistung definiert die „Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz“ im „Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ wie folgt:

„Umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen.“

Anders gesagt fallen fast alle Einsatzarten, die nicht zur Brandbekämpfung zählen und keine reine notfallmedizinische Hilfe geleistet wird, in die Kategorie der technischen Hilfeleistung.

Die Art und der Umfang der zu erwartenden Aufgaben entscheiden über das genaue Alarmierungsstichwort. Diese Festlegung wird bei der telefonischen Notrufannahme in der Leitstelle Zwickau getroffen und in drei Stufen unterteilt.

Technische Hilfeleistung - Klein:
Arbeitsumfang gering, Arbeiten einfach, Brandgefahr gering

  • Baum auf Straße
  • Auslaufende Betriebsmittel/Ölspur/Dieselspur
  • Türnotöffnung
  • Tragehilfe Rettungsdienst
  • Tierrettung (Kleintier)
  • Wasserschaden

Technische Hilfeleistung - Mittel:
Arbeitsumfang mittel, Arbeiten durchschnittlich schwer, Brandgefahr möglich

  • Person in Not
  • Verkehrsunfall
  • Tierrettung (Nutztier)
  • Gasaustritt

Technische Hilfeleistung - Groß:
Arbeitsumfang hoch, Arbeiten schwer, Brandgefahr kann hoch sein

  • Busunfall
  • Unfall mit LKW ab 7,5 to
  • Einsturz von Gebäuden
  • Verschüttete Personen

Somit gibt uns das übermittelte Alarmstichwort vor, mit welchem Einsatzszenario zu rechnen ist und welche Anzahl an Personal mit welcher Technik notwendig sein könnte. Erst am Einsatzort eingetroffen kann überprüft werden, ob die anrückenden Einheiten ausreichend sind, weitere Kräfte und Mittel nachalarmiert werden müssen oder aber bereits auf Anfahrt befindliche Einheiten die Einsatzfahrt abbrechen können.

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